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Polens Primas und Danzigs Bischof

Ein kirchengeschichtlicher Beitrag zur Diskussion über die Seligsprechung von Augustyn Kardinal Hlond

Von Stefan Samerski

„Sie sind zwar nur Bischof einer kleinen Diözese geworden, aber dieser Stadtstaat stellt einen Brennpunkt der latenten europäischen Krise dar. Sie werden es in Ihrem Bistum nicht leicht haben ! “  Das waren die prophetischen Worte des Kardinalstaatssekretärs Eugenio Pacelli, des nachmaligen Pius XII., an den 1938 geweihten Danziger Bischof, Dr. Carl Maria Splett (1898–1964). Schon wenige Monate später erfüllte sich in drastisch-­brutaler Weise das Diktum das römischen Kirchenfürsten. Und es sollte 1945 für ihn noch viel ärger kommen.

Vorgeschichte

Tatsächlich war die 1925 ins Leben gerufene katho­lische Diözese Danzig mit ihren ca. 140.000 Katho­liken relativ klein. Das Bistum für das Gebiet der Freien Stadt Danzig war errichtet worden, um den Nationalitäten-Auseinandersetzungen in Westpreußen nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Wege zu gehen. Und dennoch war dieser Konflikt gerade innerhalb des katho­li­schen Lebens nicht zu besei­tigen. Mit Beginn der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Herrschaft über die Freie Stadt flammte diese Ausein­an­der­setzung brisant auf. 1938 hatte der erste Bischof der neuen Diözese, Eduard Graf O’Rourke, deswegen das Handtuch geworfen, und Splett wurde sein blutjunger Nachfolger. Er taktierte anfangs geschickt mit den Nazis, machte aber schon bei seiner Bischofs­weihe im August 1938 deutlich, dass er auch für seine polni­schen Katho­liken da war :  er ließ zweispra­chige Gedenk­bildchen und Hirten­worte erscheinen. Der politische Druck, unter dem Splett stand, wurde nach Kriegs­beginn 1939 noch stärker :  Die polni­schen Geist­lichen wurden verhaftet, und das polnische Nachbar­bistum Kulm (Korri­dor­gebiet) war binnen Wochen führer- und auch fast pries­terlos. Der Heilige Stuhl ernannte Splett am 5. Dezember inoffi­ziell zum Oberhirten von Kulm, um der seelsorg­lichen Not abzuhelfen. Splett tat, was er vermochte. Durch seine Amtsführung im okkupierten Korri­dor­gebiet konnten die Kirchen wieder geöffnet werden und in jedem Kreis Geist­liche ihren Dienst tun. Obgleich die polnische Sprache grund­sätzlich von den Macht­habern verboten war, bereiste er das Gebiet, predigte selbst auf Polnisch und zog von auswärts neue Priester in das Besat­zungs­gebiet. (Ausführlich hat der Verfasser dieses Beitrags diese histo­rische Episode in seinem Beitrag über Bischof Splett in DW 1/2018 dargestellt.)

Sechs Jahre später, am 25. März 1945, rückte die Rote Armee in Danzig-Oliva ein, dem Sitz des Bischofs und der Bistums­ver­waltung. Mord, Verge­wal­tigung, Zerstörung, Plünderung, Brand­stiftung und Verhaf­tungen folgten. An jenem Tag wurde auch Bischof Splett zum ersten Mal inhaf­tiert. Die Russen forderten – wenn auch vergeblich – seine Unter­schrift unter einer Erklärung, sich polen­feindlich und päpstlich-konspirativ betätigt zu haben. Die Gräuel und Zerstö­rungen bei Kriegsende machten auch vor den Kirchen nicht Halt. Vielfach hatten die Gläubigen in den Gottes­häusern vor den einrü­ckenden Russen Schutz gesucht, so etwa in der Kathe­drale und in St. Josef in Danzigs Innen­stadt. Dort wurde die Kirche verschlossen und mit den Menschen in Brand gesetzt. Der Sowjet­armee folgten russische Abtei­lungen des Volks­kom­mis­sa­riats für Innere Angele­gen­heiten, die syste­ma­tisch alle demokra­ti­schen Ansätze im Keim erstickten. Dabei bediente man sich der Infil­tration durch Mitglieder der Polni­schen Arbei­ter­partei, der Zensur und jeder Art von Täuschung. So wurde auch Splett, der am 10. Mai aus der Haft entlassen worden war, irrege­leitet, indem man ihm vorgeb­liche Priester aufzwang, damit er diesen Kirchen­ämter übertrage. Dennoch begann Splett in dieser desolaten Situation, die beiden Diözesen Danzig und Kulm zu reorga­ni­sieren und weitere polnische Priester, die nun in die deutschen Ostge­biete kamen, in die Pfarreien einzu­setzen. Im Sommer nahm dann die kommu­nis­tische Hetze gegen deutsche Geist­liche zu ;  der neue Danziger Woiwode forderte Splett auf, nach Deutschland überzu­siedeln und bot ihm die Ausreise per Flugzeug an. Der Bischof wollte und durfte aber seine Gläubigen und Sprengel nicht im Stich lassen. Dazu war er kirchen­rechtlich verpflichtet, denn jeder katho­lische Bischof ist vom Papst ins Amt einge­setzt und kann auch nur durch ihn davon entbunden werden.

Die Mission des Augustyn Kardinal Hlond

Inzwi­schen war der polnische Primas Augustyn Kardinal Hlond (1881–1948) nach Polen zurück­ge­kehrt. Er war im September 1939 vor den deutschen Truppen geflohen und nach Rom und dann nach Frank­reich gereist. Dort wurde er 1944 verhaftet und unter Hausarrest gestellt. Nach seiner Befreiung im April 1945 fuhr der Primas nach Rom, wo für ihn Sonder­voll­machten vorbe­reitet wurden, die seinen Wünschen entsprachen. Darüber stellte der Sekretär der Kongre­gation für die Außer­or­dent­lichen kirch­lichen Angele­gen­heiten, Domenico Tardini (1888–1961), am 8. Juli ein Schreiben aus – also nicht, wie man es erwarten sollte, der Papst persönlich oder der Kardi­nal­staats­se­kretär, dessen Amt nach dem Tode von Luigi Maglione 1944 aller­dings nicht mehr besetzt worden war. Der für die deutschen Ostge­biete relevante Punkt 4 lautet in deutscher Übersetzung: „[…] Ausge­schlossen bleibt ebenfalls die Vollmacht, wahre und eigent­liche Bischöfe zu ernennen. Für die vakanten Bischofs­stühle kann gesorgt werden – falls es nicht möglich ist, sie einem Kapitel­s­vikar anzuver­trauen oder anver­traut zu lassen – durch die Ernennung von Aposto­li­schen Adminis­tra­toren ad nutum Sanctae Sedis (meint :  bis auf Widerruf durch den Heiligen Stuhl ;  d. Verf.). […] Von diesen ganz beson­deren Vollmachten wird Eure Eminenz im ganzen polni­schen Terri­torium Gebrauch machen dürfen. Sowohl den Kapitel­s­vi­karen als auch den Aposto­li­schen Adminis­tra­toren können die Vollmachten eines Residenz­bi­schofs verliehen werden.“

Mit diesen Vollmachten traf Hlond am 20. Juli in Posen ein und nahm dort Kontakt mit Andrzej Wronka (1897–1974) auf, der seit 1938 Rektor des polni­schen Kollegs in Rom, seit Kriegs­aus­bruch aber in seine Heimat­stadt Gnesen zurück­ge­kehrt war. Die Natio­nal­so­zia­listen hatten ihn zwischen 1941 bis 1945 zur Büroarbeit in der Reichsbank gezwungen. Wronka wurde am 22. Juli nach Posen zitiert, wo er von Hlond darauf vorbe­reitet wurde, die Bistümer Kulm und Danzig zu übernehmen. Darüber verhan­delte Hlond mit Wronka zwischen dem 6. und 8. August.

Amtsentsetzung wider gültiges Kirchenrecht

Am 9. August wurde Splett zum zweiten Mal verhaftet, dieses Mal im Auftrag des polni­schen General­staats­an­walts. Das alles waren rein staat­liche Maßnahmen. Zwei Tage später besuchte ihn jedoch ein Abgesandter des Kardinals Hlond im Unter­su­chungs­ge­fängnis. Dieser infor­mierte Splett darüber, dass ihn der polnische Primas kraft der vom Heiligen Stuhl übertra­genen Sonder­voll­machten ab dem 1. September von seinen Funktionen als Aposto­li­scher Adminis­trator der Diözese Kulm entbinde. Angesichts der verän­derten politi­schen Situation werde er auch der Funktion eines Bischofs von Danzig enthoben. Splett wurde mitge­teilt, dass Wronka zum Verwalter der Danziger und Kulmer Diözese vorge­sehen sei. Über die Kennt­nis­nahme musste Splett ein Revers an den Hl. Stuhl unter­schreiben. Hlond gab im Oktober 1946 an, dass eine persön­liche Begegnung mit dem deutschen Bischof „nicht reali­sierbar“ gewesen sei. Das verwundert, denn seinem Abgesandten war es ganz offen­sichtlich möglich. Außerdem gilt es zu bedenken, dass diese kirch­liche Neuordnung durch Hlond genau in den Tagen des Potsdamer Kommu­niqués (4. ­August 1945) vorge­nommen wurde, das die Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) beendete. Sie sah u. a. die Aufteilung Deutsch­lands in vier Besat­zungs­zonen sowie die Übergabe der östlich von Oder und Neisse liegenden Gebiete an Polen und die Sowjet­union vor. Damit hatte Hlond also schon faktisch vor der Entscheidung der Sieger­mächte die Weichen für die Kirche im ‚neuen‘ Polen gestellt.

Grund­sätzlich behält sich der Heilige Stuhl stets vor, eine kirch­liche Neuordnung (Grenz­ziehung, Perso­nal­ent­scheidung) unabhängig vom Staat vorzu­nehmen. So hatte etwa nach dem Ersten Weltkrieg die Römische Kurie größten Wert darauf gelegt, erst nach völker­rechtlich bindenden Abkommen wie einem Friedens­vertrag neue Bistümer etc. einzu­richten und neue Bischöfe zu ernennen. Das Potsdamer Abkommen verstand sich jedoch nicht als Friedens­vertrag. Hlond ging es nach eigener Darstellung um die Bewäl­tigung einer unhalt­baren Notsi­tuation, aber auch dafür wäre eine direkte päpst­liche Entscheidung ad personam notwendig gewesen. Vergleichbare Notfälle, mit denen Pacelli dienstlich beschäftigt war, lagen im Sowjet­russland der 1920er Jahre vor. Dort war die kirch­liche Lage viel prekärer und aussichts­loser als die polnische von 1945 :  In Sowjet­russland war nach 1923 kein katho­li­scher Bischof mehr vor Ort, der Priester hätte weihen und die Ortskirche hätte leiten können. Erst im Frühjahr 1926 wurden durch einen päpst­lichen Vertreter, Bischof Michel d’Herbigny (1880–1957), kurzfristig Oberhirten im Unter­grund geweiht und wieder eine Hierarchie instal­liert. In den deutschen Ostge­bieten dagegen waren amtie­rende Bischöfe bzw. deren bevoll­mäch­tigte Stell­ver­treter im Amt. Eine direkte Amtsent­setzung, wie sie Hlond vorge­nommen hatte, war demnach nicht Wille des Papstes und von ihm auch nicht inten­diert. Der Text der Vollmachten sprach klar von „vakanten Bischofs­stühlen“, also freige­wor­denen Sitzen. Dass man Splett durch einen Mittelsmann zwei Tage nach seiner Verhaftung zum Rücktritt nötigte, war unkol­legial und erscheint darüber hinaus sogar verdächtig.

Fest steht jeden­falls, dass Hlond die Lage im Sommer 1945 als eine „äußerst schwierige Situation“ hochkri­tisch und nicht ganz den Tatsachen entspre­chend einfärbte. In seinem geheimen Recht­fer­ti­gungs­schreiben an die Römische Kurie (24. Oktober 1946) führt er aus :

Die deutsche Bevöl­kerung, von der nur ein geringer Teil geblieben war, wurde wie die Besiegten behandelt, die für die Hitler­ver­brechen verant­wortlich waren und dafür zu büßen hatten. Die ersten polni­schen Macht­haber, von den Russen einge­setzt, waren meist Kommu­nisten, Leute von geringer Bildung und nach Rache süchtige Juden. […] Die aus Deutschen zusam­men­ge­setzte Hierarchie verharrte dort zu jener Zeit in Stille und wurde in Handlungs­un­fä­higkeit gehalten. Sowohl die russi­schen Okkupanten als auch die neue polnische Macht zeigten keinerlei Lust, sie anzuer­kennen oder ihr irgend­einen Einfluss auf die Entwicklung der Dinge zuzubil­ligen ;  ganz im Gegenteil, man versagte den deutschen Ordinarien das Recht, die neue polnische Bevöl­kerung in ihre Juris­diktion aufzu­nehmen und strebte nach deren Besei­tigung aus jenen Gebieten überhaupt.

Das schrieb Hlond als Recht­fer­tigung seiner unzwei­felhaft überzo­genen Maßnahmen, die nicht mit dem katho­li­schen Kirchen­recht in Einklang zu bringen waren. Im Juli und ­August 1945 waren die Gründung und Etablierung einer sozia­lis­ti­schen Republik Polen noch nicht absehbar und die Vertreibung der Deutschen eine gerade erst einmal beschlossene Sache. Auch der Heilige Stuhl verlangte eine Recht­fer­tigung seines Verhaltens, weshalb Hlond im Oktober 1946 den besagten Brief nach Rom schrieb.

Ermland – Breslau – Schneidemühl

Diesem ersten ordnungs­po­li­ti­schen Schritt der kirch­lichen Verwaltung in den ostdeut­schen Gebieten folgten bald weitere. Am 24. Juli wird Teodor Bensch (1905–1958) von Hlond als Aposto­li­scher Adminis­trator für Ermland vorge­sehen und am 4. ­August Karol Milik (1892–1976) für Breslau. Dazu reiste der Primas am 12. August persönlich (!) nach Breslau, um den dortigen deutschen Kapitel­s­vikar Ferdinand Piontek (1878–1963) zum Rücktritt zu bewegen, der nach dem Tod von Adolf Kardinal Bertram am 6. Juli ordnungs­gemäß zum Verwalter der Diözese gewählt worden war. Ihm teilte Hlond nun mit, dass der Heilige Vater wünsche, dass er sein Amt zur Verfügung stellen solle, um Platz für einen polni­schen Aposto­li­schen Adminis­trator zu machen. Ähnlich erging es dem ermlän­di­schen Bischof Maximilian Kaller (1880–1947) :  Er wurde von Hlond am 16. August aus seiner Diözese ins Pries­ter­se­minar nach Pelplin zitiert und mit der neuen Situation konfron­tiert. Kaller glaubte, wegen seiner guten Sprach­kennt­nisse und Fürsorge für die Polen auch weiterhin im Amt bleiben zu können, worauf Hlond erklärte, dass im polni­schen Staat nur ein polni­scher Bürger Bischof sein könne. Erst auf den Hinweis, dass auch der Breslauer Kapitel­s­vikar Piontek resigniert habe, unter­schrieb Kaller die ihm vorge­legte Rücktritts­er­klärung. In der Freien Prälatur Schnei­demühl geschah Ähnliches am 17. August.

All diese Vorgänge sind dokumen­ta­risch unzwei­felhaft belegt und von Augen­zeugen bestätigt. Dieses menschlich schroffe Vorgehen und wenig mitbrü­der­liche Verhalten gibt zu denken !  Schon am 15. August erhielten die neuen polni­schen Adminis­tra­toren ihre Ernen­nungs­ur­kunde, die mit dem 1. September, dem Tag des Kriegs­be­ginns, wirksam wurden. Aber auch hier galt :  Die Revolution frisst ihre Kinder !  Denn schon im Januar 1951 wurden die polni­schen Adminis­tra­toren durch den Staat gewaltsam aus ihren Bistümern entfernt und später durch neue ersetzt. Hlond selbst starb bereits am 22. Oktober 1948, nachdem seine Ansprache an die Katho­liken der „wieder­erlangten Gebiete“ vier Monate vorher veröf­fentlich worden war. Seine Beisetzung fand in der Trümmer­wüste der Warschauer Kathe­drale statt.

Nachwirkungen und Diskussion

Der Heilige Stuhl hat der Neuordnung der nun faktisch westpol­ni­schen Gebiete in den Jahrzehnten nach Kriegsende nicht seinen Segen erteilt – im Gegenteil. Im Annuario Ponti­ficio, dem offizi­ellen päpst­lichen Jahrbuch, rangierten die ehemals deutschen Diözesen noch immer innerhalb der deutschen Hierarchie. Splett, der auf seinen Titel als Bischof von Danzig bis zu seinem Tod 1964 nicht verzichtet hatte, tat dies mit Billigung der Päpste. Er war von seiner Ausbildung nach Jurist (Dr. iur. utr.) und dachte dementspre­chend kirchen­rechtlich :  Da er „nur“ durch die Berliner Nuntiatur Ende 1939 zum Verwalter der besetzten Diözese Kulm ernannt worden war, konnte er hier Hlonds Ansinnen nachgeben. Für die Demission als Bischof von Danzig brauchte es aber ein Schreiben des Heiligen Vaters, das der Primas nicht vorweisen konnte. Splett war zudem in der Lage, die polni­schen Katho­liken pastoral zu betreuen, wie er es vor und während des Krieges in Danzig und Kulm getan hatte.

Nach Prozess und künstlich verlän­gerter Haftzeit in Polen wurde Splett Ende 1956 in die Bundes­re­publik abgeschoben, wo er sich von Düsseldorf aus um die vertrie­benen Danziger Katho­liken kümmerte. Während des Zweiten Vatika­ni­schen Konzils (1962–1965) ging Splett freund­schaftlich auf seine polni­schen Amtsbrüder zu und förderte die brüder­liche Eintracht auf der römischen Kirchen­ver­sammlung. Die fraglichen Vorgänge von 1945 fanden in den 1970er Jahren eine (wissen­schaft­liche) Diskussion, vor allem aber seit 1988, als in Deutschland bekannt wurde, dass die Diözese Kattowitz einen Selig­spre­chungs­prozess für Hlond plante. (Nachdem die Heilig­spre­chungs­kon­gre­gation Hlond in diesem Jahr nun den heroi­schen Tugendgrad zuerkannt hat, könnte es in abseh­barer Zeit tatsächlich zu einer Selig­spre­chung kommen.)

Auf deutscher Seite dominierte die Positio­nierung des noch in Breslau geborenen Augsburger Theolo­gie­pro­fessors Franz Scholz (1909–1998). Er bekannte sich zwar „zum Anspruch Polens auf eine Wieder­gut­ma­chung in allen Bereichen“, setzte sich aber in zahlreichen Publi­ka­tionen für „die Berei­nigung des ‚Geländes‘“ ein, „auf dem eine deutsch-polnische Zukunft erwachsen kann“: Indem er die Fakten und Zusam­men­hänge jener Monate zusam­mentrug, wies er eindringlich auf die römischen Direk­tiven hin, die Hlond 1945 deutlich übertreten hatte. In seiner Geschichts­deutung wurde Scholz vom Kölner Kardinal Joachim Meisner (1933–2017) gestützt. Auf polni­scher Seite weist man bis heute überwiegend noch auf die kirch­liche Notsi­tuation in den fraglichen Gebieten hin, die dem Kommu­nismus anheim­ge­fallen wären und deswegen polnische Oberhirten zum Überleben erfor­derten. Dass dies zumindest kurzsichtig, wenn nicht sogar irreführend war, zeigt der weitere Verlauf der Geschichte.