Zurück

Zur elektronischen Ausgabe

Zum Heft

Zur Rubrik

Die Idee der Reichseinheit und die Ideologie der Ausgrenzung

Leitbegriffe der Kaiserzeit

Von Bettina Schlüter

Die 150. Wiederkehr der Reichsgründung hat die deutsche Kaiserzeit neuerlich in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit treten lassen. Dabei haben aktuelle historische Studien häufig die Doppelgesichtigkeit dieser Epoche akzentuiert. So hat beispielsweise die in München lehrende Historikerin Hedwig Richter in einer jüngst erschienenen Monografie diesen Aufbruch in die Moderne als Phase der (so der Untertitel) „Reform und Massenpolitisierung“ gekennzeichnet und dabei das Gegeneinander von progressiven und reaktionären Kräften beschrieben, die sich oft aber auch gegenseitig bedingen und verstärken.

Diese Proble­matik bestimmt auch die Entfaltung der Idee, die während des 19. Jahrhun­derts einen wesent­lichen Antrieb gesell­schaft­licher und politi­scher Bewegungen gebildet hat und die mit der Reichs­gründung nach langem Zuwarten endlich den Gipfel­punkt ihrer Verwirk­li­chung erreicht hatte: die Idee der Nation und des Natio­nal­staats. Im Kontext eines allge­meinen gesell­schafts­po­li­ti­schen Wandels der 1880er Jahre wird dieser Leitge­danke der Nation zunehmend (wie Peter Walken­horst in seiner 2007 erschie­nenen Monographie Nation – Volk – Rasse ausführlich dargelegt hat ) mit einer ethnisch definierten, homogenen „Volks­ge­mein­schaft“ identi­fi­ziert. Dieser Prozess, der, voran­ge­trieben von politi­schen Gruppie­rungen aus der bürger­lichen, aller­meist protes­tan­ti­schen Bildungs­schicht, nach dem Ersten Weltkrieg zu einer Massen­be­wegung anwachsen sollte, verdankt sich einem komplexen Zusam­men­spiel unter­schied­lichster Faktoren.

„Volksgemeinschaft“ 

Eine wachsende weltweite Vernetzung wirtschaft­licher Struk­turen (die heute als Initi­al­punkt einer zuneh­menden Globa­li­sierung inter­pre­tiert wird) verlangt den einzelnen Staaten eine trans­na­tionale Ausrichtung ihrer politi­schen Perspek­tiven ab. In diesem Kontext sieht sich das Deutsche Reich gegenüber der europäi­schen Konkurrenz, d. h. insbe­sondere gegenüber etablierten Koloni­al­mächten wie Frank­reich, Belgien oder England sowie gegenüber dem ausge­dehnten Herrschafts­gebiet des Russi­schen Reiches, von Beginn an in einer unter­le­genen Position. Der daraus resul­tie­rende Gedanke an eine Neuordnung der europäi­schen Macht­ver­hält­nisse, an eine deutsche Hegemonie und eine ethnische Homoge­ni­sierung sowie an die Expansion des deutschen Einfluss­be­reichs auf außer­eu­ro­päische Terri­torien manifes­tiert sich in der Gründung verschie­dener radikal­na­tio­na­lis­ti­scher Gruppie­rungen, in Kolonial‑, Schul- und Schutz­ver­einen, die sich 1886 zum Allge­meinen Deutschen Verband zur Vertretung deutsch-nationaler Inter­essen zusam­men­schließen und 1891 schließlich im Alldeut­schen Verband aufgehen.

Drei Jahre später entsteht – mit den Worten des natio­nal­li­be­ralen Politikers und Hochschul­lehrers für Statistik und Koloni­al­po­litik Ernst Hasse (1846–1908) – „zur Wahrung der deutsch­na­tio­nalen Inter­essen gegen das immer übermü­tiger werdende Slawentum und seine Unkultur“ der Verein zur Förderung des Deutschtums in den Ostmarken, 1899 umbenannt in Deutscher Ostmarkverein.

Nicht zuletzt aufgrund von Verände­rungen innerhalb des politi­schen Systems, deren Akteure sich nun verstärkt aus den Reihen von Inter­es­sen­ver­bänden und politi­schen Bewegungen rekru­tieren, gewinnen diese Verei­ni­gungen schnell politi­sches Gewicht und operieren als Instanz, die ebenso program­ma­tisch wie gezielt durch Geset­zes­vor­lagen und Öffent­lich­keits­arbeit Einfluss auf aktuelle Entschei­dungs­pro­zesse im Parlament zu gewinnen trachtet. Dazu gehört auch das Bestreben des Alldeut­schen Verbandes, die Reichs­an­ge­hö­rigkeit über das Prinzip der Abstammung als ius sanguinis neu zu definieren, – eine Initiative, die 1913 in einer entspre­chenden Neufassung des Reichs- und Staats­an­ge­hö­rig­keits­ge­setzes mündet und auch heute noch für die Anerkennung der deutschen Staats­bür­ger­schaft einen wichtigen Faktor bildet. Eine ähnliche Stoßrichtung verfolgt das Plädoyer radikal­na­tio­na­lis­ti­scher Verbände, ein 1870 erlas­senes Gesetz wieder aufzu­heben, das Deutschen nach einem mehr als zehnjäh­rigen Aufenthalt im Ausland die Reichs­an­ge­hö­rigkeit entzieht. Im Zusam­men­spiel mit koloni­al­po­li­ti­schen Inter­essen und Vorstel­lungen einer deutschen Großmacht­po­litik zielen all diese Initia­tiven auf eine grund­sätz­liche Revision der mit der Reichs­gründung vollzo­genen Akzen­tu­ierung des Staats­bür­ger­prinzips zugunsten einer ethnisch definierten Vorstellung von natio­naler Zugehörigkeit.

Die program­ma­ti­schen Diffe­renzen zwischen einem Staats­ver­ständnis, das seine Bevöl­kerung über Reichs­grenzen definiert, und einem Verständnis von Nation als Volks­ge­mein­schaft, das das Staats­ge­bilde nur mehr als organi­sa­to­ri­schen Rahmen für eine Abstam­mungs­ge­mein­schaft deutet, werden von den verschie­denen politi­schen Parteien und Gruppie­rungen um die Jahrhun­dert­wende höchst kontrovers disku­tiert. Dabei propa­gieren die radikal­na­tio­na­lis­ti­schen Kräfte des Alldeut­schen Verbandes, neuerlich mit einer Formu­lierung seines Vorsit­zenden Ernst Hasse, Vorstel­lungen einer Nation als „eine[r] Gesamtheit von Menschen gemein­samer Abstammung, die eine und dieselbe Sprache sprechen, eine gemeinsame politische und ­kultu­relle Entwicklung durch­ge­macht haben und das Bewußtsein der Zusam­men­ge­hö­rigkeit besitzen“. Dieses Bild einer homogenen Volks­ge­mein­schaft gewinnt, nicht zuletzt auch in seiner sozial­dar­wi­nis­tisch zugeschärften Variante, zunehmend Popularität.

„Lebensraum“ 

Die Übertragung biolo­gi­scher Modelle auf gesell­schafts­po­li­tische Zusam­men­hänge liefert den Vertretern natio­na­lis­ti­scher Positionen nun einen wissen­schaft­lichen Legiti­ma­ti­ons­rahmen, in den sich sowohl Diagnosen des gesell­schaft­lichen Ist-Zustandes wie auch politische Programme und Zielvor­stel­lungen kohärent einfügen können. Die rasse­theo­re­tisch aufge­wertete Kategorie einer Volks­ge­mein­schaft sowie korre­lie­rende Metaphern wie „Volks­körper“ oder „Lebensraum“ gewinnen in ihrer neuen Rolle als legiti­mie­rende Instanz eine perfor­mative Kraft, die die Verhält­nisse auf allen Ebenen der Politik beein­flusst. Sie verfügen in ihrer Bezug­nahme auf scheinbar natur­ge­setzlich verbürgte Mecha­nismen über einen totali­tären Grund­cha­rakter, in dessen Kontext Diffe­renzen zwischen eigener ethni­scher Identität und anderen Völkern absolut gesetzt und entspre­chende politische Initia­tiven und Erwar­tungen nun mit einem teleo­lo­gi­schen Impuls ausge­stattet werden – als sei hier ein Ziel (ein „telos“) vorge­geben, das mit innerer Notwen­digkeit angestrebt und erreicht werden müsste.

Wenngleich die Haupt­stoß­richtung dieser Positionen auch weiterhin heftig umstritten bleibt, findet sie doch Widerhall auf verschie­denen Ebenen des politi­schen und gesell­schaft­lichen Handelns. So wird beispiels­halber bei der 1900 durch­ge­führten Volks­zählung erstmals die „Mutter­sprache“ als Unter­schei­dungs­merkmal einge­führt und damit zugleich eine Separierung der Bevöl­kerung nach ethni­schen Kriterien erzwungen. Durch die damit verbundene Preisgabe des Prinzips eines Vielvöl­ker­staats (wie ihn beispiels­halber der Preußische Staat oder die Habsbur­ger­mon­archie bis ins 19. Jahrhundert hinein reprä­sen­tierten) werden bestimmte Bevöl­ke­rungs­an­teile allererst als nationale Minder­heiten identi­fi­zierbar und Gegen­stand einer „Minder­hei­ten­po­litik“, die im Rahmen des Ideals einer homogenen Volks­ge­mein­schaft letztlich nur zwei Handlungs­op­tionen kennen kann: Germa­ni­sierung (etwa durch gezielte Sprach­po­litik) oder Ausschluss (beispiels­halber als erzwungene Auswan­derung auf der Grundlage wirtschaft­licher Repres­sionen). Die sozial­dar­wi­nis­tisch geprägte Metapher des „Volks­körpers“ entfaltet in diesem Zusam­menhang eine Wirkung, die auf Grundlage ihrer biologisch-medizinischen Impli­ka­tionen die politische Semantik verschärft und im Verbund mit der Kategorie des „Lebens­raums“ (im Sinne einer Existenz­grundlage für eine „Population“) auf eine Neuver­messung der staat­lichen Grenzen nach gleichsam evolu­ti­ons­bio­lo­gisch definierten Erfor­der­nissen drängt.

Sozial­dar­wi­nis­tische Theorien werden jedoch nicht allein in Deutschland disku­tiert, sondern finden in ganz Europa Resonanz. Auch in Staaten wie England oder Frank­reich erlangen Modelle der Evolu­ti­ons­bio­logie als histo­rische Deutungs­muster hohe Popula­rität; auch dort wird Mensch­heits­ge­schichte als Daseins­kampf verstanden, der unentwegt zwischen den Völkern ausge­tragen wird. Zudem werden Programme einer Eugenik entwi­ckelt, die die eigene Nation für dieses „Ringen zwischen den Völkern“ stärken sollen; auch solche Staaten propa­gieren – ebenso wie beispiels­halber der polnische und tsche­chische Natio­na­lismus oder pansla­wis­tische Bewegungen – eine interne Homoge­ni­sierung und einen totali­tären Zugriff mit scharfen Ausschluss­me­cha­nismen. Dies alles führt jedoch nicht zwangs­läufig in den Anspruch einer aus den biolo­gi­schen Voraus­set­zungen selbst abzulei­tenden politi­schen Hegemonie und eine damit einher­ge­hende Abwertung, wenn nicht Patho­lo­gi­sierung des Fremden.

Diese Variante entsteht erst im Zuge einer zuneh­menden Radika­li­sierung natio­na­lis­ti­scher Tendenzen, die insbe­sondere in Deutschland durch die starke Differenz zwischen den politi­schen Erwar­tungs­hal­tungen im Rahmen einer angestrebten Weltmacht­stellung und den realpo­li­ti­schen Gegeben­heiten genährt wird. Der forcierte Anspruch auf politische Hegemonie verbindet sich mit sozial­dar­wi­nis­ti­schen Theorien zu einem Konglo­merat, das sich über den „Rassewert“ eines Volks zu definieren sucht und damit erstmals – wenn auch zunächst nur vereinzelt innerhalb der radikal­na­tio­na­lis­ti­schen Verbände propa­giert – den Gedanken einer „Herren­rasse“ in die Diskussion einbringt. Grundlage ist die Vorstellung einer gemein­samen, gegenüber slawi­schen und asiati­schen Völkern abgegrenzten indoger­ma­ni­schen Abstammung, die alle mittel- und westeu­ro­päi­schen Länder vereine, aber nur in den „deutschen Stämmen“ noch ihre ursprüng­liche Kraft bewahrt habe.

„Kultur“ 

In diesem Argumen­ta­ti­ons­zu­sam­menhang entwi­ckelt sich auch ein neues Verständnis von Kultur, das entschei­dende Bedeutung bei der Durch­setzung der natio­na­lis­ti­schen Positionen gewinnt. Ausweis des „Rasse­wertes“ seien – so Ludwig Kuhlenbeck, Professor der Rechts­wis­sen­schaft, auf der Verbands­tagung des Alldeut­schen Verbandes 1905 in Worms – die kultu­rellen Errun­gen­schaften einer Nation. Dieser legiti­ma­to­rische Zusam­menhang zwischen den Kategorien Rasse und Kultur stellt ein Novum dar, dessen Voraus­set­zungen zwar im 19. Jahrhundert und den dort entwi­ckelten Konzepten einer Natio­nal­kultur liegen, bei dem aber erst in der Zuspitzung biolo­gis­ti­scher Deutungs­muster jene Hierar­chien und Asymme­trien erzeugt werden, die über weitrei­chende politische Impli­ka­tionen verfügen. Im Anschluss an diese Denkfi­guren konzen­trieren sich die Bestre­bungen radikal­na­tio­na­lis­ti­scher Verbände auf das Ziel, die Grenzen des deutschen Reichs gen Osten zu erweitern, den damit neu gewon­nenen „Lebensraum“ zu germa­ni­sieren und Kolonien in Übersee als weitere Garanten für die Lieferung wichtiger wirtschaft­licher Ressourcen zu nutzen. West- und Mittel­europa würden – so die Logik dieser insbe­sondere von natio­nal­li­be­ralen Kräften propa­gierten Position – von dieser neuen europäi­schen Großraum­ordnung unter deutscher Führung letztlich insgesamt profitieren.

In fortschrei­tendem Maße fließen Aspekte dieser Program­matik auch in die offizielle Regie­rungs­po­litik ein; sie bestimmen militä­rische Zielset­zungen des Ersten Weltkriegs und finden mit der Gründung der Deutschen Vater­lands­partei ab 1917 eine Resonanz, die sich angesichts der verschärften Diskrepanz zwischen Großmacht­an­spruch und den realpo­li­ti­schen Verhält­nissen nach 1918 zu einer Massen­be­wegung auswächst. An diese Positionen braucht die natio­nal­so­zia­lis­tische Partei späterhin nur noch anzuknüpfen. Ab 1933 werden entspre­chende Programme zur Um- und Ansiedlung schließlich zentraler Bestandteil der Politik. Die unter dem Stichwort „Heim ins Reich“ prokla­mierte Neuver­messung der Reichs­grenzen unter dem Primat der Abstam­mungs­ge­mein­schaft, die Gewinnung von „Lebensraum“, die ethnische Homoge­ni­sierung der Bevöl­kerung innerhalb dieser Grenzen und ihre Formung zu einem einheit­lichen „Volks­körper“ leiten schließlich jene letzte, syste­ma­tisch durch­ge­plante Phase einer gezielten Vernich­tungs­po­litik gegenüber Teilen der eigenen Bevöl­kerung und Bevöl­ke­rungs­gruppen des östlichen Europa ein.

„Heimat“ 

Die Hierar­chi­sierung kultu­reller Leistungen in Verbindung mit dem Paradigma einer rassisch definierten „Volks­ge­mein­schaft“ sowie die Funktio­na­li­sierung kultu­reller Praktiken im Dienste einer ethnisch geprägten Bevöl­ke­rungs­po­litik bilden seit dem ausge­henden 19. Jahrhundert somit einen wichtigen Baustein in der Program­matik radikal­na­tio­na­lis­ti­scher Verbände. In prägnanter Weise spiegelt sich dies im sogenannten „deutsch-polnischen Kultur­kampf“ wider, der auf dem Gebiet der deutschen Ostpro­vinzen ausge­tragen wird. Wichtige Eckdaten dieses Konflikts bilden der Beamten­erlass von 1898, die Sprach­po­litik, insbe­sondere die Einführung der deutschen Sprache im katho­li­schen Religi­ons­un­ter­richt im Jahre 1900 (mitsamt der dadurch ausge­lösten Schul­streiks der Jahre 1906 /07) sowie das seit den 1890er Jahren vielfach durch­ge­setzte Verbot, sich auf öffent­lichen Versamm­lungen einer anderen Sprache als des Deutschen zu bedienen, was de facto einer Auflösung der Versamm­lungs­freiheit der polnisch­spra­chigen Bevöl­kerung gleichkam.

In den Ausein­an­der­set­zungen dienen neben wirtschafts­po­li­ti­schen Maßnahmen und einzelnen Versuchen der Enteignung polni­schen Grund­be­sitzes somit gerade sprach­po­li­tische Regulie­rungen als ein Mittel der kultur­po­li­ti­schen Agitation. Sie unter­binden die politi­schen Handlungs­spiel­räume von polni­schen Verbänden und forcieren zugleich die Präsenz deutscher Kultur im öffent­lichen Raum. Damit dienen diese Restrik­tionen zugleich dem Ziel, „Lebensraum“ über „Kultur“ in „Heimat“ zu verwandeln, und finden in der Sprache ein erstes signi­fi­kantes Mittel der kultu­rellen Verein­heit­li­chung bzw. Abgrenzung gegenüber anderen Bevöl­ke­rungs­gruppen. Der nahezu explo­si­ons­artige Anstieg neu gegrün­deter Heimat‑, Trachten- oder Sprach­vereine und ihrer Mitglie­der­zahlen sowie die insti­tu­tio­nelle Bündelung all dieser Kräfte im Deutschen Bund Heimat­schutz, der sich 1904 auf Initiative des Berliner Hochschul­lehrers und Kompo­nisten Ernst Rudorff (1840–1916) konsti­tuiert, dokumen­tieren, auf welch breite Resonanz diese politische Program­matik auch in der Bevöl­kerung traf.

In dieser durch­drin­genden allge­meinen Politi­sierung der Massen dürfte ein wesent­licher Grund dafür zu finden sein, warum die deutsch-polnischen Bezie­hungen – und dies gilt für Westpreußen insbe­sondere nach der Einrichtung des „Korridors“ – so stark zerrüttet waren, dass eine noch weitere Zuschärfung der Konflikte anscheinend unaus­weichlich wurde. In gewisser Weise ließe sich somit sagen, dass die Weichen zum Untergang der preußi­schen Provinz nicht erst 1919, sondern schon 1871 gestellt worden seien – und beide Male in Versailles.