Der Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausbürgerung Danziger Juden
Diskriminierung, Entrechtung bis zur massenhaften Ermordung charakterisieren das nationalsozialistische Regime. Auch dass sich Mechanismen der Verfolgung nach der Befreiung 1945 in Parteien, Ämtern sowie in rassistischem und antisemitischem Denken fortsetzten, ist heute wohl unumstritten. Aber dass auch mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht alles Unrecht der damaligen Zeit aufgearbeitet wurde, ist vor allem für Überlebende und ihre Nachkommen nur schwer zu ertragen, so etwa für Juden, die aus Danzig stammen.
Nach dem Friedensvertrag von Versailles 1919 und der Wiederherstellung des polnischen Staates wurden in Danzig lebende deutsche Staatsangehörige zu Staatsangehörigen der Freien Stadt Danzig. Mit der Besetzung Polens wurden diese Bürger vom Deutschen Reich rückwirkend zum 1. September 1939 wieder zu deutschen Staatsangehörigen erklärt. Davon waren jüdische Danziger jedoch ausgeschlossen worden.
Die Danziger Juden hatten bereits in den vorangegangenen Jahren, wie in vielen anderen Teilen Deutschlands, auf die zunehmende Bedrängung mit einer Rückbesinnung auf jüdische Traditionen und einem Erstarken innerjüdischen Lebens reagiert : Anfang 1938 entschloss sich die Gemeinde, geschlossen in das britische Mandatsgebiet Palästina auszuwandern. Einem Teil gelang dies im März 1939 auch, und bis 1941 konnte der größte Teil der Gemeinde Danzig verlassen. Diejenigen, denen dies bis 1941 nicht gelang, wurden vor allem nach Theresienstadt und Auschwitz deportiert.
Danziger Juden, die die Shoah überlebten, wurden nach der Befreiung weiter diskriminiert : Waren sie vor dem NS-Regime deutsche Staatsbürger gewesen, hatten jüdische Danziger auch nach Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 keinen Wiedereinbürgerungsanspruch, da ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit ja nicht während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sondern mit dem Versailler Vertrag entzogen worden sei. Angesichts der historischen Entwicklung ist diese Argumentation perfide und haarsträubend. Diese Ungerechtigkeit wurde in Teilen dann auch erkannt und Danziger Juden erhielten 1955 einen Einbürgerungsanspruch, allerdings nur bei einem Wohnsitz in Deutschland, und auch nur dann, wenn sie nicht zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit erworben hatten – was vor dem Hintergrund der Flucht und des Exils in den meisten Fällen gegeben war.
Damit sind bis heute nur die Juden von den Rechten aus der Masseneinbürgerung der Danziger 1939 pauschal ausgeschlossen, wie eine Kleine Anfrage von mir an die Bundesregierung nun bestätigte. Diese Verwehrung der Einbürgerung ist eine Fortschreibung der Folgen nationalsozialistischer Diskriminierung. Sie ist Unrecht und darf wie die Massenausbürgerung der deutschen Juden keinen Bestand haben.
Überlebende Danziger Juden waren zudem nach ihrer Befreiung auch von den Bundesentschädigungsgesetzen ausgeschlossen, die nur für deutsche NS-Verfolgte galten. Daraus werden heute keine neuen materiellen Wiedergutmachungsansprüche mehr abgeleitet. Das Bundesentschädigungsgesetz ist seit 1969 geschlossen, und Opfer des Nationalsozialismus können heute nur aus nachfolgenden Härtefallfonds, u. a. dem Artikel-2-Fonds von 1990, der über die Jewish Claims Conference administriert wird, entschädigt werden.
Der Bezug zu Danzig und damit zum deutschsprachigen Raum lebt oftmals in der Familiengeschichte fort, eine Anerkennung durch die Beendigung der Ungerechtigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht hat damit auch für die Nachkommen der Danziger Juden, die heute in allen Teilen der Welt leben, Relevanz. Wenigsten jetzt sollten sie die Option haben, auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne Belege einer Bindung an Deutschland erbringen zu müssen.
In diesem Fall, der heute nur noch vergleichsweise wenige Menschen betrifft, wie auch im Fall der größeren Zahl von Jüdinnen und Juden, die seit den 1990er Jahren aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen sind, hallt die Frage aus den finsteren Zeiten von Nationalsozialismus und völkischer Bewegung nach : Können Juden Deutsche sein ? Demokraten würden dies mit großer Selbstverständlichkeit bejahen. Spanien und Portugal bieten seit 2015 sephardisch-jüdischen Familien, deren Vorfahren im Zuge der Reconquista bis 1492 von der iberischen Halbinsel vertrieben wurden, die Staatsbürgerschaft mit vollen Rechten an. Wie kleinlich dagegen die bundesdeutsche Praxis.